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AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON RFID-KARTEN, WRISTBANDS ODER EINES ANDEREN ZAHLUNGSMITTELS MIT RFID CHIP FÜR BARGELDLOSES BEZAHLEN AM Quellrock Open Air 2022

Mit der Verwendung, der Entgegenname oder des Erwerbs eines RFID Mediums (Karte, Wristband,
oder anderes Medium mit RFID Chip), nachfolgend «RFID Medium» genannt, tritt der Inhaber des
RFID Mediums, nachfolgend «Festival Besucher» genannt, in ein vertragliches Verhältnis mit dem
Verein Open Air Bad Ragaz, nachfolgend «Quellrock Open Air» genannt. Es gelten die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Durch die im Folgenden beschriebenen Registrierungsprozesse und der Verwendung des RFID
Mediums stimmt der Festival Besucher der Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen zu.

1.Besitzansprüche RFID Medium

Das RFID Medium wird vom Quellrock Open Air dem Festival Besucher in der Zeit zwischen dem 23.
Juni 2022 und dem 26. Juni 2022 kostenlos zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Das RFID Medium
bleibt Eigentum des Quellrock Open Airs. Mit dem RFID Medium besteht ausschließlich die
Möglichkeit aufgeladene und gespeicherte Guthaben zu beziehen.

2. Aufladung RFID Medium

Um das RFID Medium für den Erwerb von Waren oder Leistungen auf dem Festival verwenden zu
können, muss der Festival Besucher Geld auf das RFID Medium laden. Dazu gibt es folgende 2
Möglichkeiten:

a. Das RFID Medium kann jederzeit vor Ort an den Aufladestationen (Cashless-Point) mittels Bargeld
oder Kredit- / Debitkarte aufgeladen werden

b. Online auf der Webseite www.cashless.quellrock.ch kann nach Einrichtung eines Onlinekontos mit
der Kredit- / Debitkarte das gewünschte Kartenguthaben aufgeladen werden. Die online Aufladung
ist vor und während dem Festival möglich.

Der Mindestbetrag pro online Ladung beträgt 10.00 Fr. Der darüberhinausgehende Aufladebetrag
muss ein Vielfaches von 10.00 Fr. betragen.

Für die online Ladung gibt es fixe Beträge:
10.00 Fr.
20.00 Fr.
40.00 Fr
50.00 Fr.
60.00 Fr.
80.00 Fr.
100.00 Fr.
150.00 Fr.
200.00 Fr.
250.00 Fr.
300.00 Fr.
350.00 Fr.
400.00 Fr.
450.00 Fr.
500.00 Fr.

Der Mindestbetrag bei der vor Ort Ladung beträgt 10.00 Fr. Der darüberhinausgehende
Aufladebetrag muss ein Vielfaches von 10.00 Fr. betragen.

Die Onlineaufladung steht dem Festival Besucher bis zum 26. Juni 2022 zur Verfügung.

Die vor Ort Aufladung steht dem Festival Besucher gem. den Öffnungszeiten Festival Gelände zur
Verfügung.

3. Berechtigung und Höchstbetrag

Der Festival Besucher muss an den Vermögenswerten, auf dem RFID Medium, wirtschaftlich
berechtigt sein. Der Höchstbetrag des RFID Mediums beträgt 500.00 Fr.. Das RFID Medium kann
jederzeit auf diesen Höchstbetrag aufgeladen werden.

4. Gültigkeitsdauer

Das RFID Medium ist für die Dauer des Quellrock Open Airs Bad Ragaz, 24. Juni 2022 bis am 26. Juni
2022 gültig

5. Verwendung RFID Medium

Das RFID Medium kann am Quellrock Open Air Bad Ragaz, bei den angeschlossenen Annahmestellen
zur bargeldlosen Bezahlung von Waren oder Leistungen verwendet werden. Der Preis für die
bezogenen Waren oder Leistungen wird vom Guthaben des RFID Mediums abgebucht. Mit Bezug von
Waren oder Leistungen, tritt der Festival Besucher in ein gesondertes und eigenständiges
Vertragsverhältnis mit der betreffenden Annahmestelle. Das Quellrock Open Air Bad Ragaz
übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung durch die Annahmestellen
oder für deren Leistungen. Der Festival Besucher ist selber für die sichere Aufbewahrung des RFID
Mediums und den Schutz vor unbefugter Entwendung verantwortlich. Die Berechtigung am
vorgewiesenen RFID Medium wird weder von der Annahmestelle noch von den Aufladestationen
geprüft. Das Quellrock Open Air haftet nicht für Schäden, welche dem Festival Besucher aus einer
missbräuchlichen Verwendung des RFID Mediums entstehen. Bei vorliegend strafrechtlich relevanten
Tatbeständen, kann eine Strafanzeige durch das Quellrock Open Air Bad Ragaz erfolgen. Die
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Verlust RFID Medium

Verlust oder Missbrauchsverdacht vom RFID Medium, muss unverzüglich beim Cashless Point
gemeldet werden. Verlorene und registrierte RFID Medium wird bei Verlust gegen Vorzeigen eines
gültigen Ausweisdokumentes das verlorene RFID Medium durch ein neues RFID Medium ersetzt. Das
zum Zeitpunkt der Verlustmeldung vorhandene Guthaben wird auf das neue RFID Medium geladen.
Das noch vorhandene Guthaben eines nicht registrierten RFID Mediums kann nicht ersetzt werden.

7. Auskünfte und Angaben

Das Quellrock Open Air Open Air übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
von Auskünften und Angaben, die an einer Aufladestation, an einer Annahmestelle, im Onlinekonto
oder anderswie abgefragt werden können. Insbesondere Angaben über den aktuellen Saldo und
getätigte Transaktionen gelten als vorläufig und unverbindlich.

8. Rückzahlung

Nach dem Festival kann der Festival Besucher die Rückzahlung des verfügbaren Guthabens auf
seinem RFID Medium verlangen. Die Rückzahlung von Guthaben durch angeschlossene
Annahmestellen ist nicht möglich.

Nach dem Festival wird dem registrierten Festival Besucher auf die vom Festival Besucher hinterlegte
IBAN Nummer innerhalb von 15 Arbeitstagen der Restbetrag automatisch ausbezahlt.

Nicht registrierte Festival Besucher können ihr Guthaben nach dem Festival Online zurückfordern.
Unter cashless.quellrock.ch kann das Restguthaben mittels Ausfüllen von den Kontodaten und den
persönlichen Angaben zurückgefordert werden. Die Auszahlungen werden im ersten Monat nach
dem Festival wöchentlich durchgeführt und anschließend einmal pro Monat bis zum Ende der Frist.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.

9. Reklamationen und Einwendungen

Für Streitigkeiten zwischen dem Festival Besucher und der Annahmestelle ist das Quellrock Open Air
nicht verantwortlich. Reklamationen in Zusammenhang mit dem RFID Medium sind per Mail an
cashless@quellrock.ch oder vor Ort an den Cashless-Point zu richten. Reklamationen, welche das
Guthaben auf dem RFID Medium betreffen, sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem
Festival, dem Quellrock Open Air schriftlich anzuzeigen. Später eintreffende Reklamationen werden
nicht berücksichtigt. Daraus abgeleitete Entschädigungsforderungen gegenüber dem Quellrock Open
Air sind verwirkt.

10. Datenschutz

Das Quellrock Open Air unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Der Festival
Besucher anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass das Quellrock Open und ihr Cashless
Anbieter im Zusammenhang mit dem Cashless Service Kenntnis von Personendaten erhalten können.
Jede Datenbearbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Betriebs des Cashless Systems und zur
Rückzahlung des Restbetrages. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur zum Zwecke der korrekten
Abwicklung der vom Festival Besucher gewünschten und autorisierten Zahlungen. Eine Weitergabe
an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Der Festival
Besucher erklärt sich zudem damit einverstanden, dass das Quellrock Open Air Open Air über seine
Person und seine Zahlungstransaktionen der statischen Auswertung und für kommerzielle Zwecke
dem Verein Open Air Bad Ragaz zur Verfügung stehen.

Das Quellrock Open Air ist berechtigt, für die Erbringung des Cashless Services Dritte in der Schweiz
und im Ausland beizuziehen und einzelne damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an
Dritte in der Schweiz und im Ausland auszulagern.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Ragaz.

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