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AGB

AGB

1. Allgemeines

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Das Zelten auf dem Zeltplatz ist frühestens ab Donnerstag, 17.00 Uhr und bis spätestens Sonntag, 12.00 Uhr möglich.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Das Mitbringen von Glas- und Dosenwaren, Stroh/Heu, feste Bauten, Holz, Metall und Feuerwerkskörpern ist verboten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber bzw. Eintrittskarteninhaber die Vertragsbedingungen der Veranstalterin.

2. Vertragsbindung

Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und/oder der Benützung des Zeltplatz ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber und des Veranstalters.

3. Handel von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt.

4. Eintritt ins Festivalgelände

Die Eintrittskarte wird am Haupteingang, gegen einen entsprechenden Bändel getauscht. Der Bändel berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während den publizierten Öffnungszeiten. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Bändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen. Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Fesitvalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.

5. Aufenthalt auf dem Festivalgelände

Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist frühestens ab Freitag, 16.00 Uhr (Zeltplatz ab Donnerstag, 17.00 Uhr) spätestens bis am Sonntag, 12.00 Uhr möglich. Das Zelten auf dem Festivalgelände ist möglich und gewährleistet, solange Platz vorhanden ist. Ein Anspruch auf einen Zeltplatz besteht nicht. Wohnmobile haben keine Zufahrt zum Festivalgelände und müssen auf dem offizilellen Parkplatz abgestellt werden (CHF 10.- pro Fahrzeug).

6. Lärmimmissionen

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An der Eingangskasse werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

7. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Mitbringen von Gegenständen

Das Mitbringen von Glas- und Dosenwaren, Stroh/Heu, feste Bauten aus Holz und/oder Metall, Feuerwerkskörper sowie Waffen aller Art sind generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Rückweisung von Personen

Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitsdienst hat das Recht Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

10. Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

11. Fotografie, Bild – und Tonaufnahmen

Ton und Bildaufnahmen von den am Festival auftretenden Musiker/Innen, für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Im Falle von Zuwiderhandlungen lehnt die Veranstalterin jegliche Haftung ab.

12. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

13. Parkmöglichkeiten

Es sind ausschliesslich, die signalisierten Festivalparkplätze bei den Pizolbahnen zu benützen. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt. Die Anzahl Parkplätze ist beschränkt. Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Kosten pro Fahrzeug: CHF 10.-.

14. Fundsachen / Diebstahl

Die Veranstalterin ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden während dem Festival bei der Kasse und nach dem Festival beim Fundbüro der Gemeinde Bad Ragaz deponiert.

15. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb einer Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Ragaz.

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